22.2.2006
Speicherung von IP-Adressen bei T-Online-Flatrates illegal
Die Speicherung der IP-Adressen aller besuchten Internetseiten und des Emailverkehrs, dient in erster Linie zum Beleg für die Einzelverbindungsnachweise der Rechnung des jeweiligen Providers. Was ist aber, wenn der Kunde eine Flatrate besitzt und dafür pauschal einen monatlichen Betrag bezahlt? Damit wird die Speicherung der Surfdaten überflüssig. Es besteht kein weiterer Grund, diese Daten aufzubewahren.
Aus Sicht des Datenschutzes ist diese Speicherung überflüssig und rechtlich bedenklich. Laut Telekommunikationsgesetz von 2004 dürfen Daten "zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation sowie zur Entgeltabrechnung" gespeichert werden. Diese Daten müssen aber danach gelöscht werden.
Entgegen dieser Auffassung hat T-Online jahrelang die IP-Adressen der besuchten Webseiten aller Flatrate-Kunden für 80 Tage gespeichert. Ein Kunde, der vor drei Jahren aufgrund eines satirischen Beitrages in einem Forum wegen Billigung einer Straftat angezeigt und dann freigesprochen wurde, ist gegen den Konzern rechtlich vorgegangen. Der Prozess gegen ihn wurde erst aufgrund der T-Onlinedatenspeicherung möglich.
Das Amtsgericht Darmstadt hat dem Anliegen des T-Online-Kunden in einem Berufungsverfahren ohne Revisionserlaubnis stattgegeben (Aktenzeichen 25 S 118/2005).
Hinfällig wird dieses Urteil wegen einem neuen umstrittenen Bundestagsbeschluss vom 16.02.06 zur "verdachtsunabhängigen Überwachung der Telekommunikation". Demnach sollen Provider dazu angehalten werden, alle Verbindungsdaten der Kunden wie IP-Adressen sechs Monate lang aufzubewahren.
Laut connect.de wird das in der Flatratepraxis bislang noch unterschiedlich ausgelegt. So speichern 1&1, Freenet, Congster, Arcor und Lycos nach eigenen Angaben keine der oben genannten Verbindungsdaten. Bei Strato werden sie innerhalb von 24 Stunden nach der Abrechnung gelöscht.
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