21.May 2012 00:23

27.11.2005

Kein Zugriff mehr auf E-Mails und SMS für Polizei Fahnder?

Das Bundesverfassungsgericht will klären, ob und inwieweit die Bürger die Gefahren der modernen Kommunikationstechnik überschauen. Gegebenfalls sollen Persönlichkeitsrechte besser geschützt werden.

Konkret betrifft das den Umgang mit Mobiltelefonen und Computern. Während ein normaler Brief, der auf dem Postweg zugestellt wird, nach Artikel 10 des Grundgesetzes einem Postgeheimnis untersteht, so ist der datenschutzrechtliche Umgang mit E-Mails und SMS nicht eindeutig geklärt. Bisher ist es so, dass E-Mails, die noch beim Provider liegen und nicht abgerufen wurden, durch das Fernmeldegeheimnis geschützt sind. E-Mails auf dem PC dürfen hingegen ohne weiteres zu Ermittlungszwecken genutzt werden.

Bei jedem (Handy-) Telefonat werden Rufnummer, Dauer und Datum des Gesprächs festgehalten. Was vom Anbieter als Service bei der Telefonabrechnung dargestellt wird, kann auch als datenschutzrechtlicher Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen interpretiert werden. Das trifft dann besonders zu, wenn diese Daten in die Hände von Dritten geraten.

Doch kennt sich der Ottonormalbürger mit den Möglichkeiten von Verschlüsselungssoftware wie z.B. PGP aus? Welche technischen Möglichkeiten besitzen Strafverfolger, um Verbrechen auf digitalen Wegen erfolgreich zu bekämpfen? Wie viel Eingriff in die Datensicherheit kann dem Bürger zugemutet werden? Das Urteil hierzu wird in einigen Monaten erwartet.