20.May 2012 23:57

11.1.2006

Kommt bald eine Massenprozesswelle auf Tauschbörsen-User zu

Kommt bald eine Massenprozesswelle auf Tauschbörsen-User zu? Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Ende November 2005 intern darüber beraten, wie sie mit den zahlreichen Urheberrechtsverstößen umgehen will, die seitens einer Karlsruher Anwaltskanzlei im Namen der Musik- und Computerspiele-Indutrie gegen Filesharing-Nutzer eingereicht wurden.

Laut heise.de sollen die Staatsanwälte in jedem Fall den Anschlussinhaber ermitteln, der zur in der Anzeige angebenen IP-Adresse gehört. Wenn in der Anzeige aber nicht glaubhaft gemacht wird, dass der mutmaßliche Filesharing-Nutzer zum angegebenen Zeitpunkt mehr als 100 verschiedene urheberrechtlich geschützte Werke zum Tausch angeboten hat, sollen die Staatsanwaltschaften das Verfahren einstellen.

Bei 101 bis 500 Dateien sei eine Beschuldigtenvernehmung angemessen. Erst bei mehr als 500 verschiedenen Dateien? können Ermittlungen durchgeführt werden, unter anderem erscheint eine Durchsuchung verhältnismäßig.

Diese Grenzen gelten laut Generalstaatsanwältin nur, wenn beim Beschuldigten keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen. Das geht aus einem Schreiben aus Karlsruhe hervor, das dem renommierten PC-Verlag vorliegt.

Angeblich hat das Schweizer Unternehmen Logistep, das mit dem oben genannten Anwaltsbüro zusammenarbeitet, mehrere zehntausend IP-Adressen von Filesharing-Usern gesammelt. Diese sollen im nächsten Schritt auf Schadensersatz angemahnt werden. Ob und wann diese Schritte rechtlich umgesetzt werden sollen, bleibt noch unklar.

von iridos am 05.02.2007

Hm, kein Münchner Anwalt namens Tanja Nolte involviert? Untypisch :)